
Schutz durch spezialisierte Strafrechtsschutzversicherung
/ Zugeschnitten auf Ihre Berufsgruppe
Immer häufiger geraten rechts- und wirtschaftsberatende Kanzleien ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen – oft aufgrund des Vorwurfs, Beihilfe zu mutmaßlichen Straftaten ihrer Mandanten geleistet zu haben. Typische Beispiele sind die Beihilfe zum Prozessbetrug oder zur Steuerhinterziehung/ leichtfertigen Steuerverkürzung. Die Staatsanwaltschaft ist in solchen Fällen verpflichtet, jedem Anfangsverdacht nachzugehen – ungeachtet der tatsächlichen Schuldfrage. Eine Strafrechtsschutzversicherung wird in diesen Fällen zu einer echten Entlastung – nicht nur finanziell gesehen.
Wichtig zu wissen ist, dass selbst im Falle eines vollständigen Freispruchs Betroffene ihre Verteidigungskosten häufig nicht in vollem Umfang erstattet bekommen. Die Landeskasse, die dann eingreift, übernimmt lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – Honorarvereinbarungen bleiben unberücksichtigt.
Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Wir empfehlen, unverzüglich einen erfahrenen Fachanwalt zu beauftragen. Die gute Nachricht: Die Kosten eines spezialisierten Strafverteidigers werden im Regelfall von einer entsprechenden Strafrechtsschutzversicherung übernommen – auch dann, wenn das Honorar über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.
Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz auch:
- Honorare externer Sachverständiger
- Kosten für PR-Beratung zur Reputationssicherung
- Kostenübernahme für Zeugenbeistand
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere bei:
- dem Vorwurf einer beruflich bedingten Ordnungswidrigkeit
- fahrlässiger Verletzung strafrechtlicher Vorschriften
- Vorsatzdelikten – solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
Auch berufsrechtliche Verfahren vor Kammern – etwa wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht – sind in der Regel mitversichert.
Besonderer Vorteil: Der Versicherungsschutz greift rückwirkend. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens – selbst wenn die vorgeworfene Handlung vor Abschluss der Versicherung erfolgt sein sollte.
Wir empfehlen unseren Kunden, die als Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater tätig sind, immer auch eine Strafrechtsschutzversicherung. Dabei legen wir unser Augenmerk vor allem darauf, dass der Versicherungsumfang zu unseren Kunden – zu Ihnen passt. Wir möchten, dass Sie abgesichert sind und alle möglichen Schäden, die aus realen Risiken entstehen können, durch Ihren Versicherungsschutz abgedeckt sind. Denn Ihre Absicherung ist unser Alltag und unsere Leidenschaft. Wann treten wir in Kontakt?
Versicherung muss man fühlen!
Eine Versicherung verspricht Schutz. Aber können Sie das wirklich fühlen? Echte Sicherheit basiert auf Vertrauen. Auf Menschen, denen Sie in die Augen schauen können. Wir schauen Ihnen in die Augen und versprechen, dass wir Ihnen nicht nur die bestmögliche Versicherung vermitteln, sondern dass wir Ihnen auch dann unter die Arme greifen, wenn Sie den Versicherungsschutz auch brauchen.
Wir sind für Sie da. Wann lernen wir uns kennen?